> digital > zuverlässig
> clever
Unsere Beratung erfolgt digital, zuverlässig und clever zu den Themen
> Schadensersatz nach Wasserschaden > Elementarschutz > Gebäudeversicherung > Inventarversicherung > Starkregenversicherung > Kaskoversicherung > Drittverursacherhaftung
Die Erstberatung erfolgt per Videokonferenz oder Telefon und ist kostenlos - Telefon 0214 90 98 400
digital - keine Anreise nötig
Der Kontakt mit uns erfolgt voll digital, z.B. per verschlüsselter Video-Konferenz oder per Telefon. Keine Anreise, keine Parkplatzsuche und trotzdem bundesweit immer persönlich.
zuverlässig - Ihr Fachanwalt
Unsere Beratung erfolgt durch einen Rechtsanwalt und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Das gibt Ihnen die richtige Einschätzung Ihrer Lage.
clever - Erstcheck kostenlos
Rechtsberatung muss nicht teuer sein. Preisüberraschungen gibt es bei uns nicht. Unsere Erstberatung ist kostenlos. Damit können Sie rechnen.
Versicherungsschutz nach Hochwasserschaden
Einige Orte sind immer wieder schwer von Hochwasser gebeutelt. Tagelange Regenfälle sorgen für überschwemmte Keller und unbewohnbare Häuser. Gut, wenn eine Versicherung vorhanden ist. Oder? In diesem Fall zahlt die Versicherung zunächst nicht. Die WDR Servicezeit berichtet im Juni 2019. Betroffenen stellen sich viele Fragen, die über Ansprüche entscheiden. Dafür sind wir da und beraten Sie gerne!
Im Video: Rechtsanwalt Guido Lenné als Experte im WDR zum Thema Schadensersatz und Versicherung
Ihre Ansprechpartner
Guido Lenné
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt seit 2007
Beratungsschwerpunkt Versicherungsrecht und insbesondere Schadensersatz nach Schadensereignissen
Martina Bergmann
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin seit 2018
Beratungsschwerpunkt Versicherungsrecht und Regulierung von Schadensfällen
Claudia Lenné
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin seit 2007
Beratungsschwerpunkt Versicherungsrecht und insbesondere Schadensersatz nach Schadensereignissen
Noch unsicher? Wir beraten Sie kompetent, individuell und mit Sicherheit per VideoCall oder Telefon.
Buchen Sie einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch
0214 90 98 400
info@anwalt-leverkusen.de
Der Starkregen und das damit verbundene Hochwasser haben ganz erhebliche Schäden verursacht. Für die Betroffenen ist es nun wichtig, dass sie diese ersetzt bekommen. Was dafür zu tun ist, erfahren Sie bei uns.
Hohe Kosten durch Hochwasserschäden
Das Mitte Juli 2021 durch heftige Regenfälle verursachte Hochwasser hat massive Schäden verursacht. Keller sind vollgelaufen, Möbel wurden zerstört, Autos wurden beschädigt und sogar ganze Häuser sind unbewohnbar geworden.
Zuerst gilt es für die Betroffenen den damit verbundenen Schock zu überwinden und das Chaos zu beseitigen. Anschließend stellt sich dann die Frage, wie der vorherige Zustand wiederhergestellt werden kann und wer für die damit verbundenen Kosten aufkommt.
Eintrittspflicht von Versicherungen
Sofern eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, muss diese für die Schäden an den Gebäuden sowie dem Inventar aufkommen.
Bei beschädigten Autos und anderen Fahrzeugen kann die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
Der genaue Umfang der Einstandspflicht hängt von den im Einzelfall geschlossenen Versicherungsverträgen ab. Hier ist es notwendig genau zu prüfen, welche Schäden versichert sind und wie hoch die Ersatzansprüche gegen die Versicherung sind.
Da die Versicherungen aktuell mit einer Vielzahl an Fällen und hohen Schadenssummen befasst sind, gilt es für jeden Betroffenen darauf zu achten, dass sein Fall dennoch nicht zu kurz kommt und er zeitnah alles erhält, was ihm zusteht.
Besteht keine Versicherung ist zu prüfen, ob Dritte in Haftung genommen werden können.
Wichtig ist in allen Fällen, dass die Schäden ausreichend dokumentiert sind. Es ist daher ratsam bspw. beschädigte Gegenstände zu fotografieren.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite
Wenn auch Sie Opfer des Hochwassers geworden sind, können Sie gerne bei uns einen Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe die Ihnen entstandenen Schäden von Ihrer Versicherung ersetzt werden müssen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.